Grafing bei München (amtlich: Grafing b.München, früher auch: Grafing am Gries) ist die drittgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und liegt in einem der wirtschaftlich stärksten Landkreise des Münchener Umlands.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.936 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85567
Vorwahl
08092
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grafing bei München – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grafing hat weiter an der Umsetzung des Bebauungsplans für das Wohngebiet am westlichen Ortsrand fortgefahren. Der erste Bauabschnitt ist abgeschlossen, und die Häuser sind bereits bewohnt. Hier entstanden 96 Wohneinheiten für rund 300 Einwohner und 115 Tiefgaragenplätze.
Für den zweiten Bauabschnitt erteilte die Stadt im Mai 2019 den Auftrag für einen städtebaulichen Entwurf auf einer Fläche von etwa 6.000 Quadratmetern, einschließlich der Erschließungsstruktur.
Zusätzlich hat der zuständige Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 23.07.2024 den qualifizierten Bebauungsplan „Südlich der Nettelkofener Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig beschlossen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.